justiz

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justiz

Beitragvon jota » Di 11. Mär 2014, 20:27

da werd ich wütend.

http://www.bussgeldkatalog.biz/news/2190.html

das heißt jetzt für mich,wenn ich jemand einen pflasterstein auf den kopf haue= schwere körperverletzung.
wenn ich ihn werfe= einfache körperverletzung?
"Übrigens, das ist so eine Sache, die ich immer machen wollte, außer Boxer werden: in Bestattungsunternehmen rumlungern. Ich wollte einer von diesen Typen sein, die die Tür aufmachen und sagen: "Herzliches Beileid"."
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Re: justiz

Beitragvon System » Di 11. Mär 2014, 20:44

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Re: justiz

Beitragvon Schmied » Mi 12. Mär 2014, 08:33

dito

also immer nur zart schubsen und schon ist der Fritze selber schuld,

wenn er an den Brückenfeiler fährt.

Falls nun einer vorn Zug fällt und der Schubser ihn nich beschädigt,

setzt er sich eigenverantwortlich dem Risiko aus

vom Zug verletzt zu werden.

Eine wohldurchdachte Rechtsprechung,

bislang hat sich auch noch kein einziges Todesopfer beklagt. :P
Gruß Krischan

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Re: justiz

Beitragvon Spider » Mi 12. Mär 2014, 08:33

jota hat geschrieben:das heißt jetzt für mich,wenn ich jemand einen pflasterstein auf den kopf haue= schwere körperverletzung.
wenn ich ihn werfe= einfache körperverletzung?



Hier werden dir wenigstens Alternativen aufgezeigt.
Gruß Matthias
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Re: justiz

Beitragvon Pedro » Mi 12. Mär 2014, 10:08

jota hat geschrieben:
das heißt jetzt für mich,wenn ich jemand einen pflasterstein auf den kopf haue= schwere körperverletzung.
wenn ich ihn werfe= einfache körperverletzung?


Wenn du mit dem Stein zuhaust, ist das mindestens schwere Körperverletzung.
Eventuell auch mehr, wenn dir Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Der Wurf des Steins ist mindestens eine Körperverletzung, wenn er auch getroffen hat, setzt aber einen "Unfall" voraus und nicht Vorsatz.
Wirfst du im Brast absichtlich den Stein, ist das wieder schwere Körperverletzung.
In einer Notwehrsituation sieht das dann aber anders aus.

"Schwer" ist eigentlich immer dann, wenn eine Waffe benutzt wird.
Egal ob Stein, Aschenbecher, Bierglas oder Messer.



Baust du einen Unfall mit Personenschaden, dann bekommst du einen Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Bedeutet: Mal eben mit dem Auto einen Radfahrer übersehen, kann unter Umständen sogar eine Vorstrafe ergeben.

Ich kann unser Strafrecht auch nicht so recht verstehen.
Vor allem die Strafmaße bringen einen teilweise zum Grübeln...
Gruß,
Peter

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Re: justiz

Beitragvon Schmied » Mi 12. Mär 2014, 17:12

...kommt darauf an, wie schwer der Stein ist... :?

Im übrigen kann man ein Auto auch vorsätzlich als Waffe einsetzen...
Gruß Krischan

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