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Eintragung Aerbis Tank TT600R & rechtliche Grundlage

BeitragVerfasst: Fr 16. Sep 2011, 13:06
von chrisdebike
Liebe TT-Gemeinde,

Die Eintragung des Acerbis Tanks bei der TT600R erscheint in vielen Fällen als Glücksfall und vom jeweiligen Prüfer abhängig. Um auch unwilligeren Prüfern die Entscheidung zu erleichtern, möchte ich Euch meine heutigen Erfahrungen mit dem TÜV Frankfurt nicht vorenthalten: Das allseits bekannte Prüfgutachten Nr. KT9611098 der Firma Büse ist zwar nicht mehr gültig, in diesem Gutachten wird jedoch auf Seite 8 im Prüfergebnis auf die EU-Richtlinie Nr. 97/24/EG, Kapitel 6 (Kraftstoffbehälter) verwiesen. Diese Richtlinie ist auch heute noch gültig und kann damit als Grundlage für eine Eintragung herangezogen werden. Wen es interessiert: ein Scan des Dokuments ist verfügbar z.B. auf

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 454:DE:PDF

Alternativ gibt es das Dokument dort auch im html oder Tiff Format. TÜV Prüfgebühren waren in meinem Fall EUR 37,80 – dafür habe ich ein „Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gem. §21 in Verb. Mit §19(2) StVZO“ erhalten.

So – und jetzt freue ich mich noch ein bischen… Schö-hö-nes Wochenende :D :D :D

Re: Eintragung Aerbis Tank TT600R & rechtliche Grundlage

BeitragVerfasst: Fr 16. Sep 2011, 13:23
von dagoolli
herzlichen glückwunsch & absolut TOP, da kann man ja mal selbst nachschlagen :-) :positive: :positive: :positive: :positive:

Re: Eintragung Aerbis Tank TT600R & rechtliche Grundlage

BeitragVerfasst: Fr 16. Sep 2011, 13:29
von chrisdebike
Auf jeden Fall - die RiLi hat immerhin 454(!) Seiten - da kann man sich doch mal einen schönen Lesenachmittag an einem verregneten Sonntag machen. Ein echter Gegenwert für die ganzen KfZ Steuern :)

Re: Eintragung Aerbis Tank TT600R & rechtliche Grundlage

BeitragVerfasst: Fr 16. Sep 2011, 13:40
von dagoolli
genau ... und ich lass grad ma OCR texterkennung drüber laufen, vllt. kann man dann auch suchen ... hat ja gar keen anständiges inhaltsverzeichnis ...

Re: Eintragung Aerbis Tank TT600R & rechtliche Grundlage

BeitragVerfasst: Fr 16. Sep 2011, 13:49
von chrisdebike
Gucksdu hier für Rohtext:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 24:DE:HTML

oder hier für alle anderen Sprachen und Formate:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 024:DE:NOT

Re: Eintragung Aerbis Tank TT600R & rechtliche Grundlage

BeitragVerfasst: Fr 16. Sep 2011, 14:20
von Josef
Hallo
Mir wurde der Acerbistank bei meiner TTR am Montag ohne jede Beanstandung, und völlig easy, eingetragen und das auch noch wahlweise.( Mit Büsegutachtenkopie) Ich kann also jetzt beide Tanks wechseln wie ich will.
Vorausgegangen ist bei mir auch erst eine Niederlage bei der Dekra und dann einige Anrufe beim TüV. Und dann auch Tips bei welcher Prüfstelle es gehen könnte. Und dann auch geanau zu dem Prüfer mit dem ich auch am Telefon gesprochen hab.
Mein Gefühl ist lieber die Softskills zu benutzen als die Gesetzestexte heranzuziehen. Heißt einfach mal sich ne halbe Stunde Zeit nehmen und eine Tüvstelle nach der anderen anrufen und fragen ob sie das machen . Wenn nein die nächste anrufen. Bis man eine findet dies macht. Und vorher natürlich Kollegen fragen wo es denn geklappt hat.
Und chrisdbike : welches sind denn nun deinen Erfahrungen beim Tüv die du uns nicht vorenthalten willst ?
Gruß Jo
und ja heut ist nochmal Mopedwetter, fahr auch gleich noch ne Runde ( mit dem häßlichen Acerbistank)

Re: Eintragung Aerbis Tank TT600R & rechtliche Grundlage

BeitragVerfasst: Fr 16. Sep 2011, 14:33
von chrisdebike
Das mit der EU-RiLi war die Info, die ich mit Euch teilen wollte, da ich den Eindruck hatte dass das nicht bekannt war - mehr habe ich nicht. Abgesehen davon helfen Softskills beim TÜV natürlich auch weiter - aber das ist glaube ich keine neue Erkenntnis... :pff:

Re: Eintragung Aerbis Tank TT600R & rechtliche Grundlage

BeitragVerfasst: Fr 16. Sep 2011, 15:22
von dagoolli
oki, hat jeklappet (mit geringen abstrichen), die seiten 275 bis 285 sind für "Krafftstoffbehalter" interessant.
aber watt da alles so drinsteht ... wenn's ernst genommen wird, hat man mit nem eigenbautank schlechte oder sehr teure karten, da reicht der drucktest mit 0,3 bar wohl kaum ...

Re: Eintragung Aerbis Tank TT600R & rechtliche Grundlage

BeitragVerfasst: Mo 29. Mai 2017, 10:17
von TT-Duc
Hab´s auch hinbekommen :D leider nicht wahlweise :( aber dafür ist der eingetragene Tank jetzt vom Hersteller BÜSE :lol: (der steht nun mal im Gutachten KT-9611098 als Hersteller drin)
War ein netter Prüfer vom TÜV-Süd, meint dann noch dass bei einem Rückbau zum Originaltank ein Umtragen nicht nötig sei, das würde eh keiner merken.

Re: Eintragung Aerbis Tank TT600R & rechtliche Grundlage

BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2018, 18:32
von thoros23
Hallo, liebe Gemeinde, ich erschrecke gerade beim Lesen dieses alten Threats: Der Acerbis-Tank muss eingetragen werden? Habe das schöne 20-Liter-Teil kürzlich zusammen mit meiner TT 600 RE als Dreingabe erworben und will es in Kürze montieren - und ich war fest davon ausgegangen, dass es dafür keiner Extra-Genehmigung bedarf. Was brauche ich denn für den TÜV - reicht der Richtlinien-Ausdruck von 2011 oder braucht es eine ABE (die ich nicht habe) oder was? Vielen Dank für eine kleine Starthilfe & immer gute Fahrt und Heimkehr!