folgend möchte ich Euch über meine Erfahrung bei dem Versuch einer Eintragung einer abweichenden Hinterradgröße berichten.
Vorab, es war nicht erfolgreich.
Ausgangslage
TT 600 R DJ01, BJ 1998 absolut unverbastelt, seit 2024 in meinem Besitz, tolles Teil, sehr guter hinterer Kotflügel
erlaubte Reifengröße gem. KFZ-Schein
90/90-21 54R sowie 130/90-18 69 R und 130/80-18 66R
aktuell vorne und hinten Metzeler MCE6 Days Extreme 90/90/21 TT 54M, M+S, M/C sowie 130/90-18 TT 69M M+S, M/C
TÜV hat bei der letzten Untersuchung die Stoppelteile nicht bemängelt, obwohl der Geschwindigkeitsindex zu niedrig ist (gefordert R=170 km/h, Metzeler hat M=130)
Nun wollte ich gerne mal Straßenreifen, hatte einen günstigen Felgensatz geschossen und habe mich für Conti Trail Attack 3 entschieden, denn dafür gab es eine Herstellerbescheinigung vom 23.07.2024
(inzwischen neu vom 09.01.2026):
http://www.reifen-freigaben.de/tireappr ... l?lang=de# (Modell eingeben)
vorne 90/90-21 M/C 54S TT -> paßt alles, Geschwindigkeit sogar besser
hinten 140/80-18 M/C 70S TT -> etwas breiter, Last höher, Geschwindigkeit besser
Montiert, rund 1 Jahr herumgefahren und mich sehr über das Fahrverhalten gefreut, am Samstag von 2 Wochen in eine Kontrolle gewunken.
Sehr nette Jungs in blauer Kleidung, bewandert und es werden die Papiere überprüft. Dann kommt die Aussage
-> Hinterradreifen paßt nicht zum Schein, Herstellerbescheinigung ist gut, aber Reifen müssen eingetragen werden
-> Mängelkarte augestellt mit "Reifen Eintragen lassen" und mir in die Hand gedrückt
Sie haben sich über die Sinnhaftigkeit dieser Bestimmungen nicht vorteilhaft geäußert, ich gebe das hier besser nicht weiter.
Wie auch immer, ich muß zum TÜV zum Reifen eintragen lassen.
Nach langem hin und her, Kopien von Schein, Handbüchern, techn. Beschreibungen, Bescheinigungen etc. ist es nicht möglich, den Conti-Reifen ertragen ohne umfangreichen Fahrversuch zu lassen (Hof reicht definitiv nicht).
Wo ist das Problem? Das Folgende sagte mein TÜV Mann:
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Bei meiner Belgarda liegt keine Reifenfabrikatsbindung vor, allerdings sind in der ABE zwei mögliche Reifengrößen für die Hinterachse angegeben: 130/90-18 und 130/80-18. Beide Größen sind laut ABE für eine 2.5x18-Zoll-Felge von Takasago zugelassen.
Die von Ihnen zugesandte Bedienungsanleitung gilt offensichtlich für mehrere Modelle und ist daher in diesem Fall nicht eindeutig. In der ABE Ihres Motorrads – einschließlich aller Nachträge – werden ausschließlich die oben genannten Reifengrößen aufgeführt. Daran müssen wir uns halten bzw. das ist maßgeblich.
Derzeit ist der 140/80-18 Conti Trail Attack 3 montiert. Die Herstellerbescheinigung von Continental erlaubt zwar diesen Reifen, spricht jedoch nur von der „Serienfelge“ ohne eine exakte Angabe der Größe und es sind verschiedene TT600-Modelle aufgelistet. Der 140er Reifen erfordert laut ETRTO-Liste eine Mindestfelgenbreite von 2.75x18. Was dazu führt, dass wir zusätzlich zur Herstellerbescheinigung eine Montierbarkeitsfreigabe von Conti im Rahmen der Einzelabnahme benötigen würden. Diese müssten Sie bei Conti anfordern.
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ETRTO-Liste (European Tire and Rim Technical Organization)
http://home.datacomm.ch/mcgrellingen/as ... /etrto.pdf
Was gilt nun als Serienfelge
Es gibt kein einziges Papier, daß klar aussagt, daß die TT 600 R DJ01 mit einer SERIENfelge mit der Größe 2,50x18 von Takasago ausgestattet ist.
Handbuch oder auch Werkstattbuch weisen 2,50 Zoll aus, aber das ist kein offizielles Dokument, reicht somit NICHT aus.
Natürlich geht der TÜV Mann auch davon aus (wie auch die Polizei), daß Yamaha sicher alle möglichen Reifen mit der Serienfelge 2,50 Zoll ausprobiert hat und daher der damaligen (Serien-)Felge mit den seinerzeitigen Reifen den Segen gegeben haben, nur es steht NIRGENDS für jedes einzelne Modell in einem offiziellen Papier
Auch gilt das alles eigentlich nur für die damaligen Reifen von Pirelli (MT21 und MT70) und Michelin (BAJA und T63) und das sind alles Stoppelreifen und heute teilweise nicht mehr erhältlich.
Auch gehen alle davon aus, daß Conti sicher keine Bescheinigung ausstellen würde, wenn möglicherweise ein ganz kleines Problem auftauchen könnte. Kein Reifenhersteller möchte sich in die Nesseln setzten.
Es gäbe noch die Möglichkeit, von Conti eine sog. Montierbarkeitsfreigabe zu bekommen oder auch von YAMAHA eine entsprechende Bescheinigung, daß damals die Serienfelge bei den Modellen hinten 2,50 Zoll Breite hatten (wenn die das überhaupt heute noch bescheinigen), aber den auführlichen Fahrversuch kann nicht verzichtet werden.
Und wenn der CTA3 nicht mehr gebaut wird, dann geht alles von vorne los.
Interssanterweise gibt es von Mitas, Metzeler und Pirelli Bescheinigungen mit genauer Bezeichnung der Felgen.
Ich habe dann noch gefragt, wie es denn aussähe, wenn ich tatsächlich zwei Wenigstoppelreifen mit richtiger Reifengröße gem. Schein finde, die aber nicht das gleiche Profil haben?
Auch dann hätte ich möglicherweise Probleme, ich muß ein Reifen mit einer Herstellerbescheinigung für die TT 600 R DJ01 finden, in der das Profil für V+H klar ausgewiesen sind und auch die richtiger Felgenbreite mit angeben.
Ganz unabhängig, daß dies dann erlaubt ist, möcht er keine Vorhersage machen, ob das bei einer Kontrolle dann als ausreichend angesehen wird. Er glaubt eher nicht.
Also wenn andere Größe, dann gleiches Profil v+h, Herstellerbescheinigung, richtige Felgenbreite und dann - nur dann - ist eine Eintragung mit Fahrversuch möglich. Kosten mit allem drum und dran fast 200 Euro.
Ich habe für mich entschieden, die CTA3 auszubauen und die Metzler wieder drauf zu packen, damit wurde die Mängelkarte abgestempelt und gut.
Vielleicht werde ich mich später mal - wenn ich die Muße dazu habe - an den Rechner setzen und erst mal alle möglichen Reifen in der richtigen Größe suchen und dann bei einigen auch die dazugehörigen Herstellerdokumente. Falls da wirklich was passendes dabei sein sollte, starte ich einen neuen Versuch und berichte dann hier im Forum
Meine letzte Frage an Euch: hat Jemand von Euch das irgendwie mal rechtlich sauber gelöst bekommen?
Dann gäbe es ja noch die Variante, mit anderen Felgen eine Supermoto ähnliches Teil daraus zu machen, das wollte ich aber nicht.
Ich wollte nur glatte Reifen in ähnlicher Größe aufziehen …
Gruß an Alle
Hans



