Versuch Eintragung andere Größe Hinterrad, gescheitert

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Versuch Eintragung andere Größe Hinterrad, gescheitert

Beitragvon Alter » Do 12. Mär 2026, 18:58

Einen lieben Gruß an alle,

folgend möchte ich Euch über meine Erfahrung bei dem Versuch einer Eintragung einer abweichenden Hinterradgröße berichten.
Vorab, es war nicht erfolgreich.

Ausgangslage
TT 600 R DJ01, BJ 1998 absolut unverbastelt, seit 2024 in meinem Besitz, tolles Teil, sehr guter hinterer Kotflügel

erlaubte Reifengröße gem. KFZ-Schein
90/90-21 54R sowie 130/90-18 69 R und 130/80-18 66R

aktuell vorne und hinten Metzeler MCE6 Days Extreme 90/90/21 TT 54M, M+S, M/C sowie 130/90-18 TT 69M M+S, M/C

TÜV hat bei der letzten Untersuchung die Stoppelteile nicht bemängelt, obwohl der Geschwindigkeitsindex zu niedrig ist (gefordert R=170 km/h, Metzeler hat M=130)

Nun wollte ich gerne mal Straßenreifen, hatte einen günstigen Felgensatz geschossen und habe mich für Conti Trail Attack 3 entschieden, denn dafür gab es eine Herstellerbescheinigung vom 23.07.2024
(inzwischen neu vom 09.01.2026):
http://www.reifen-freigaben.de/tireappr ... l?lang=de# (Modell eingeben)

vorne 90/90-21 M/C 54S TT -> paßt alles, Geschwindigkeit sogar besser
hinten 140/80-18 M/C 70S TT -> etwas breiter, Last höher, Geschwindigkeit besser

Montiert, rund 1 Jahr herumgefahren und mich sehr über das Fahrverhalten gefreut, am Samstag von 2 Wochen in eine Kontrolle gewunken.
Sehr nette Jungs in blauer Kleidung, bewandert und es werden die Papiere überprüft. Dann kommt die Aussage
-> Hinterradreifen paßt nicht zum Schein, Herstellerbescheinigung ist gut, aber Reifen müssen eingetragen werden
-> Mängelkarte augestellt mit "Reifen Eintragen lassen" und mir in die Hand gedrückt

Sie haben sich über die Sinnhaftigkeit dieser Bestimmungen nicht vorteilhaft geäußert, ich gebe das hier besser nicht weiter.

Wie auch immer, ich muß zum TÜV zum Reifen eintragen lassen.

Nach langem hin und her, Kopien von Schein, Handbüchern, techn. Beschreibungen, Bescheinigungen etc. ist es nicht möglich, den Conti-Reifen ertragen ohne umfangreichen Fahrversuch zu lassen (Hof reicht definitiv nicht).

Wo ist das Problem? Das Folgende sagte mein TÜV Mann:

########

Bei meiner Belgarda liegt keine Reifenfabrikatsbindung vor, allerdings sind in der ABE zwei mögliche Reifengrößen für die Hinterachse angegeben: 130/90-18 und 130/80-18. Beide Größen sind laut ABE für eine 2.5x18-Zoll-Felge von Takasago zugelassen.

Die von Ihnen zugesandte Bedienungsanleitung gilt offensichtlich für mehrere Modelle und ist daher in diesem Fall nicht eindeutig. In der ABE Ihres Motorrads – einschließlich aller Nachträge – werden ausschließlich die oben genannten Reifengrößen aufgeführt. Daran müssen wir uns halten bzw. das ist maßgeblich.
Derzeit ist der 140/80-18 Conti Trail Attack 3 montiert. Die Herstellerbescheinigung von Continental erlaubt zwar diesen Reifen, spricht jedoch nur von der „Serienfelge“ ohne eine exakte Angabe der Größe und es sind verschiedene TT600-Modelle aufgelistet. Der 140er Reifen erfordert laut ETRTO-Liste eine Mindestfelgenbreite von 2.75x18. Was dazu führt, dass wir zusätzlich zur Herstellerbescheinigung eine Montierbarkeitsfreigabe von Conti im Rahmen der Einzelabnahme benötigen würden. Diese müssten Sie bei Conti anfordern.

########

ETRTO-Liste (European Tire and Rim Technical Organization)
http://home.datacomm.ch/mcgrellingen/as ... /etrto.pdf

Was gilt nun als Serienfelge :?: :?:
Es gibt kein einziges Papier, daß klar aussagt, daß die TT 600 R DJ01 mit einer SERIENfelge mit der Größe 2,50x18 von Takasago ausgestattet ist.
Handbuch oder auch Werkstattbuch weisen 2,50 Zoll aus, aber das ist kein offizielles Dokument, reicht somit NICHT aus.

Natürlich geht der TÜV Mann auch davon aus (wie auch die Polizei), daß Yamaha sicher alle möglichen Reifen mit der Serienfelge 2,50 Zoll ausprobiert hat und daher der damaligen (Serien-)Felge mit den seinerzeitigen Reifen den Segen gegeben haben, nur es steht NIRGENDS für jedes einzelne Modell in einem offiziellen Papier :-(
Auch gilt das alles eigentlich nur für die damaligen Reifen von Pirelli (MT21 und MT70) und Michelin (BAJA und T63) und das sind alles Stoppelreifen und heute teilweise nicht mehr erhältlich.

Auch gehen alle davon aus, daß Conti sicher keine Bescheinigung ausstellen würde, wenn möglicherweise ein ganz kleines Problem auftauchen könnte. Kein Reifenhersteller möchte sich in die Nesseln setzten.

Es gäbe noch die Möglichkeit, von Conti eine sog. Montierbarkeitsfreigabe zu bekommen oder auch von YAMAHA eine entsprechende Bescheinigung, daß damals die Serienfelge bei den Modellen hinten 2,50 Zoll Breite hatten (wenn die das überhaupt heute noch bescheinigen), aber den auführlichen Fahrversuch kann nicht verzichtet werden.

Und wenn der CTA3 nicht mehr gebaut wird, dann geht alles von vorne los.

Interssanterweise gibt es von Mitas, Metzeler und Pirelli Bescheinigungen mit genauer Bezeichnung der Felgen.

Ich habe dann noch gefragt, wie es denn aussähe, wenn ich tatsächlich zwei Wenigstoppelreifen mit richtiger Reifengröße gem. Schein finde, die aber nicht das gleiche Profil haben?
Auch dann hätte ich möglicherweise Probleme, ich muß ein Reifen mit einer Herstellerbescheinigung für die TT 600 R DJ01 finden, in der das Profil für V+H klar ausgewiesen sind und auch die richtiger Felgenbreite mit angeben.
Ganz unabhängig, daß dies dann erlaubt ist, möcht er keine Vorhersage machen, ob das bei einer Kontrolle dann als ausreichend angesehen wird. Er glaubt eher nicht.

Also wenn andere Größe, dann gleiches Profil v+h, Herstellerbescheinigung, richtige Felgenbreite und dann - nur dann - ist eine Eintragung mit Fahrversuch möglich. Kosten mit allem drum und dran fast 200 Euro.

Ich habe für mich entschieden, die CTA3 auszubauen und die Metzler wieder drauf zu packen, damit wurde die Mängelkarte abgestempelt und gut.

Vielleicht werde ich mich später mal - wenn ich die Muße dazu habe - an den Rechner setzen und erst mal alle möglichen Reifen in der richtigen Größe suchen und dann bei einigen auch die dazugehörigen Herstellerdokumente. Falls da wirklich was passendes dabei sein sollte, starte ich einen neuen Versuch und berichte dann hier im Forum

Meine letzte Frage an Euch: hat Jemand von Euch das irgendwie mal rechtlich sauber gelöst bekommen?

Dann gäbe es ja noch die Variante, mit anderen Felgen eine Supermoto ähnliches Teil daraus zu machen, das wollte ich aber nicht.

Ich wollte nur glatte Reifen in ähnlicher Größe aufziehen … :w

Gruß an Alle
Hans
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Re: Versuch Eintragung andere Größe Hinterrad, gescheitert

Beitragvon Ede » Fr 13. Mär 2026, 19:41

Fahr' zu einer anderen Prüfstelle.

Das sind doch Haarspaltereien von „Inschenören“ die keinen Arsch mehr in der Hose haben. Die sollen begutachten und Entscheidungen treffen. Dafür haben die auch studiert und eigentlich das fachliche Wissen. Wenn nicht die, wer dann sonst?
Beim baugleichen EU-ABE Modell geht es mit ABE der Reifenhersteller ohne Eintragung aber bei '98 - '99er Modell ist die Eintragung nicht möglich?

Dasselbe Procedere steht mir demnächst auch bevor und ich werde im Vorfeld der Prüfung diverser Änderungen an meiner '99er DJ01 (Lenker, Lenkerklemmböcke, Auspuffdämpfer, Reifengröße 140/80-18) diese mit einem qualifizierten Abnahmeing durchsprechen.

Edit:
Ich komme gerade vom Prüfstützpunkt zurück. Der dortige Ingenieur erklärte mir, daß man mit der Reifenfreigabe den 140/80-18 eintragen lassen kann. Man muss es aber nicht, weil die Freigabebescheinigung (Conti, Heidenau etc) auch für baugleiche Modelle mit EU-Zulassung — hier die DJ01 mit EU-Zulassung und ältere mit Schein/Brief-Kombi — gültig ist. Bei den momentan vorherrschenden Reifenbestimmungen bei Krädern ist es kein Wunder, daß weder die Uniformierten noch die Prüfstellen über die neusten Regelungen bescheid wissen.
Bei der von mit favorisierten Methode, Eintragung, muß der Freigang der Bereifung geprüft werden und eine Probefahrt gemacht werden. Mehr nicht.
Dasselbe gilt für meine konifizierten Raximo Lenker und das Koso-Instrument. Ich kann, muss aber nicht eintragen lassen.

Bei den o.a. Nachweisen muß der Prüfer offensichtlich nicht die nötige Qualifikation haben. Dort sind dann die Nachweise seitens des Reifenherstellers, daß der Reifen auch auf die Felge(nbreite) passt, vonnöten.
Gruß Ede

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Re: Versuch Eintragung andere Größe Hinterrad, gescheitert

Beitragvon Alter » Mo 16. Mär 2026, 17:21

Hallo Ede,

die Aussage des von Dir besuchten Prüfstützpunkts ist ja richtig, daß eine Eintragung eines anderen Reifens mit abweichender Größe möglich ist, soweit eine dazugehörige Herstellerbescheinigung vorhanden ist. Das Problem ist nur bei der Conti Bescheinigung aufgetreten wegen der fehlenden präzisen Beschreibung der Felgenbreite, die Anzahl Modelle wäre dann auch egal. Nur wegen dieses Punkts - bei Conti genannt "Serie" - klappt das nicht. Mit Metzler, Mitas, Heidenau. o.a. wäre es gegangen, Fahrversuch hin oder her.

Ich hatte mich auch mit zwei anderen Prüfstellen unterhalten, eine hier in der Nähe, eine andere rund 300 km entfernt (kues-selm.de), die sich sehr umfangreich mit dem Thema Reifenbindung auseinander gesestzt haben.
Unisono war die Meinung über diese neuen Vorgaben "wem ist bloß dieser Mist eingefallen", aber alle sagten auch, es gibt kaum einen Ausweg zu der Eintragung des verwendeten Reifen. Solange es aus den Herstellerbescheinigungen hervorgeht, daß DIESER Reifen bei der FelgeBREITE auf DAS Motorrad paßt, ist alles fein (auch wenn bei einem neuen Reifen die Geschichte von vorne losgeht).

Ganz egal, wer bei welcher Prüfstelle die Dinge bespricht oder auch abnehmen kann, letztendlich muß die Person/Firma verantwortlich zeichnen dafür, daß alles zu den blödsinnnigen Vorschriften passt. Sonst können sie dafür belangt werden, was Versicherungen wohl gerne versuchen.

Solange die Papiere die notwendigen Angaben machen, ist gut.

Übrigens, für meine TT 600 DJ01 BJ '99 habe ich noch nicht gefragt, da kannich keine Aussage machen. Es ging nur um die BJ '98.
Bei der '99 mit hinten nur 130/80-18 69R werde ich demnächst versuchen, die Reifenfabrikatsbindung killen zu lassen.

Gruß
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Re: Versuch Eintragung andere Größe Hinterrad, gescheitert

Beitragvon Alter » Mo 16. Mär 2026, 17:22

Hallo Ede,

die Aussage des von Dir besuchten Prüfstützpunkts ist ja richtig, daß eine Eintragung eines anderen Reifens mit abweichender Größe möglich ist, soweit eine dazugehörige Herstellerbescheinigung vorhanden ist. Das Problem ist nur bei der Conti Bescheinigung aufgetreten wegen der fehlenden präzisen Beschreibung der Felgenbreite, die Anzahl Modelle wäre dann auch egal. Nur wegen dieses Punkts - bei Conti genannt "Serie" - klappt das nicht. Mit Metzler, Mitas, Heidenau. o.a. wäre es gegangen, Fahrversuch hin oder her.

Ich hatte mich auch mit zwei anderen Prüfstellen unterhalten, eine hier in der Nähe, eine andere rund 300 km entfernt (kues-selm.de), die sich sehr umfangreich mit dem Thema Reifenbindung auseinander gesetzt haben.
Unisono war die Meinung über diese neuen Vorgaben "wem ist bloß dieser Mist eingefallen", aber alle sagten auch, es gibt kaum einen Ausweg zu der Eintragung des verwendeten Reifen. Solange es aus den Herstellerbescheinigungen hervorgeht, daß DIESER Reifen bei der FelgeBREITE auf DAS Motorrad paßt, ist alles fein (auch wenn bei einem neuen Reifen die Geschichte von vorne losgeht).

Ganz egal, wer bei welcher Prüfstelle die Dinge bespricht oder auch abnehmen kann, letztendlich muß die Person/Firma verantwortlich zeichnen dafür, daß alles zu den blödsinnnigen Vorschriften passt. Sonst können sie dafür belangt werden, was Versicherungen wohl gerne versuchen.

Solange die Dokumente alle notwendigen Angaben präzise ausweisen, ist gut.

Übrigens, für meine TT 600 DJ01 BJ '99 habe ich noch nicht gefragt, da kannich keine Aussage machen. Es ging nur um die BJ '98.
Bei der '99 mit hinten nur 130/80-18 69R werde ich demnächst versuchen, die Reifenfabrikatsbindung killen zu lassen.

Gruß
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Re: Versuch Eintragung andere Größe Hinterrad, gescheitert

Beitragvon Ede » Di 24. Mär 2026, 08:32

Alter hat geschrieben:Bei der '99 mit hinten nur 130/80-18 69R werde ich demnächst versuchen, die Reifenfabrikatsbindung killen zu lassen.

Moin Hans,
bei meiner '99er ist keine Reifenfabrikatsbindung eingetragen. War auch keine drin die man hätte austragen lassen können. :roll:
Und es sind die Erstbesitzerpapiere, also kein Ersatz. Und es sind sowohl 130/80 sowie 130/90-18 eingetragen.
Gruß Ede

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Re: Versuch Eintragung andere Größe Hinterrad, gescheitert

Beitragvon Alter » Di 24. Mär 2026, 10:11

Hi Ede,

toll, zwei identische Motorräder aus demselben BJ mit unterschiedlichen Angaben zu den Reifen?
Das ist echt gruselig und macht die Sache definitiv nicht einfacher.

Auf was kann man sich eigentlich noch verlassen?
Nur auf Mitstreiter im Froum.

Die Unterlagen meiner '99er wegen der Austragung Reifenbindung liegen dem Prüfer vor, mal sehen, was geschieht.
Ich halte alle auf dem Laufenden.

Gruß
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Re: Versuch Eintragung andere Größe Hinterrad, gescheitert

Beitragvon Alter » Di 24. Mär 2026, 15:00

Update:

Zu der Autragung meiner '99er habe ich eben eine sehr positive Nachricht erhalten:

#####
Im Rahmen einer Begutachtung nach §15 FZV können wir bei der TT die Reifenfabrikatsbindung austragen. Das Ganze ist unkompliziert, kommen Sie einfach bei passendem Wetter vorbei, und ich erstelle Ihnen die entsprechende Abnahme.

Danach sind alle Reifen zulässig, für die Sie vom Reifenhersteller eine Herstellerbescheinigung für Ihr Motorrad erhalten, sofern es sich um die Seriengrößen handelt.
#####

Also stimmt die Reifengröße UND es gibt eine Freigabe, DANN ist der Reifen zulässig. Sonst nicht.

Immerhin eine klare Aussage und so werden es eher Stoppelreifen, mit viel Glück "Adventure"-Reifen.

Gruß
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Zuletzt geändert von Alter am Di 24. Mär 2026, 18:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Versuch Eintragung andere Größe Hinterrad, gescheitert

Beitragvon Ede » Di 24. Mär 2026, 18:20

:positive:
Gruß Ede

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Re: Versuch Eintragung andere Größe Hinterrad, gescheitert

Beitragvon Alter » Mi 25. Mär 2026, 15:21

Update 2 zu meiner TT600R BJ 99:

Im alten Brief wie auch im alten Schein sind für hinten ZWEI Reifengrößen angegeben.
Auch steht in beiden Dokumenten KEINE Reifenbindung.

Im aktuellen Schein steht EINE Reifengröße und EINE Reifenbindung.

Gem. Prüfer ist dies ist ein Fehler der Zulassungsstelle gewesen, das wird dann alles gleich mit erledigt (2x Reifen, keine Bindung).

Dann wären die Angaben wie bei den meisten hier.

Das ist doch mal was.

Gruß
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