von PeterD » Do 17. Feb 2022, 19:21
Hallo zusammen,
Ich hatte ein Vorgespräch beim TÜV bezüglich:
Entdrosselung von 13 auf 32kW
Eintragung „konstruktionsbedingte Abweichung des Kennzeichenwinkels“
Da meine Schlüsselnummer ausgenullt ist und er in seinem System auch unter TT600 nichts finden konnte wurde ich bezüglich Entdrosselung erstmal soweit vertröstet, dass sein Kollege vielleicht noch was in einer Datenbank findet. Mal sehn...
Leider hilft auch eine Fahrzeugscheinkopie einer 59X garnix, weil die erstens nicht das gleiche Fahrzeug ist (Scheibenbremse statt Duplextrömmelchen) und zweitens hilft das eh nix mehr, weil der §21-Ingenieur sich auf ein bestehendes Gutachten beziehen muss, welches er als Referenz nehmen kann. Wenn’s also in der allwissenden Datenbank kein Referenzgutachten einer 34K bezüglich voller Leistung und da bestehender Fahrsicherheit (u.a. Trommelbremse usw) gibt, sieht es mit der Entdrosselung schlecht aus. Bei Moritz hab ich natürlich auch schon gefragt, der hat nur 59X oder 3SW Unterlagen, Sonnabend ich’s zumindest verstanden. Naja, mal schauen ob ein 20kW-Drossel-Ansaugstutzen im Ermessensspielraum wäre, damit könnte ich gut leben. Zur Not muss ich schauen, wo es die Drosselbleche mit 15mm Durchmesser gibt. Offen fahren mit 13kW möchte ich nicht.
Zum Kennzeichen wurde ich dahingehend aufgeklärt, dass es da 0! Spielraum gibt. Maximal 30 Grad, mehr geht nicht, wie man das erreicht bei einem selbsteingeführten Fahrzeug, ist einem selbst überlassen.
Soweit mal ein Zwischenstand.
Beste Grüße, Peter
XT400 XT550 XT600Z TT600 XTZ850 Sommer Diesel 462